Änderungen zum 27. Dezember 2021
Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung.
Ausgenommen sind dann nur noch:
- Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. Also die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer oder Moderna sowie mit dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson.
- Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht.
Quelle:https://www.baden-wuerttemberg…andes-baden-wuerttemberg/
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