Änderungen der Corona Verordnung zum 27.12.2021

  • Änderungen zum 27. Dezember 2021



    Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung.


    Ausgenommen sind dann nur noch:


    • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. Also die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff von BioNtech/Pfizer oder Moderna sowie mit dem Vektor-Impfstoff von AstraZeneca oder die Impfung mit dem Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson.
    • Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
    • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
    • Personen, die Ihre Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben.
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht.


    Quelle:https://www.baden-wuerttemberg…andes-baden-wuerttemberg/


    Kommst Du ;)

  • Die Frauen laufen meines Wissens ebenfalls unter Gäste, es sollte keine speziellen Anforderungen geben. Es gelten die gleichen Vorgaben wie bei uns, Impfung und 6 bzw. bald 3Monate dann wird ein Test benötigt. Alternativ booster damit die Testpflicht entfällt.
    Das Hygiene Konzept ist auf der HP des EP. Hier zwei Punkte welche die Frauen betreffen:

    • Nach jedem Gast ausgiebiges Lüften des Zimmers.
    • Nach jedem Gast erneuern des Betttuches, reinigen und desinfizieren des Zimmers.

    Dass der EP über das Hausrecht, an die Frauen besondere Anforderungen stellt, glaube ich weniger. Es bestünde wohl die Gefahr dass dann auch noch die letzten der sowieso schon wenigen Vöglein ausfliegen :P

    Bleibe im Verborgenen derjenige der du bist und bereichere uns mit deinen Erlebnissen in der Realität des EP!

    (Astro Januar 2020)


    Einmal editiert, zuletzt von Anon ()

  • Hallo an alle,


    die Verordnung des Landes Baden-Württemberg besagt:



    § 18 Testungen von Selbstständigen





    Nicht-immunisierte Selbstständige, die keine Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 ArbSchG sind und bei denen physische Kontakte zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, sind verpflichtet, arbeitstäglich Testungen durchzuführen und zu dokumentieren. Die Nachweise der Testungen sind für die Dauer von 4 Wochen aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.


    Quelle:https://www.baden-wuerttemberg…andes-baden-wuerttemberg/


    Kommst Du ;)

  • Jetzt war ich kurzzeitig etwas verwirrt wieso §18 den §14 aushebeln sollte...
    Aber ja scheint zu stimmen, denn bei genauem lesen stellt man folgenes fest;


    Unter § 14 Abs. 3:

    (3) Der Betrieb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, ist für den Publikumsverkehr

    Das Wort Publikumsverkehr wird denke ich so einiges ändern, somit kann/wird doch unterschieden werden, zwischen Mieterin/SDL und Kunde.
    Wundert mich ehrlich gesagt etwas, dass es hier so "locker" gehandhabt wird. Auf der anderen Seite sich auch in Zukunft darauf zu verlassen, dass durch streichen eines Wortes die Impfung vorausgesetzt wird, und mann zwei Wochen Wartezeit hat, ist doch schon sehr Risikoreich.

    Bleibe im Verborgenen derjenige der du bist und bereichere uns mit deinen Erlebnissen in der Realität des EP!

    (Astro Januar 2020)


  • Wenn ich das jetzt nicht falsch verstehe, dann bedeutet das im Klartext:


    Im Erospark dürfen ungeimpfte Frauen arbeiten.


    Das wäre ja eine fatale Lücke in den Coronaregeln


    Jedoch: alle, die ich besucht habe, sagten, es wären alle im Haus geimpft, die arbeiten. Davon hab ich abgeleitet, dass es ein Muss wäre. War vielleicht ein Irrtum ??

  • Ja, wenn man stöbert, dann finde ich keinen entsprechenden Betrieb, der klar deklariert: Hallo Kunde, bei uns sind alle Frauen gesund, getestet, geimpft und das wird so und so gehandhabt.
    Es geht eigentlich immer nur um die Besucher und was die für Voraussetzungen bringen müssen.
    Dabei hat der Besucher außer seinem "dringenden" Bedürfnisse ein nicht unberechtigtes Interesse zu wissen, wie es um seine SDL steht.
    Das Lotteriespiel ist so gesehen sogar doppelt. Keine Info zu der grundsätzlichen Haltung eines Hause und keine Gesundheitschecks wie sonst üblich wegen Überlastung der Gesundheitsämter.
    Trotz der fehlenden Regel könnte ein Hause ja sagen, bei uns dürfen nur geimpfte SDL mieten (Hausrecht) und das so deklarieren, was dann dem Möchtegernkunden auch eine gewisse Sicherheit vermittelt. So ist das ja eine Einbahnstraße.
    Ein anderes Haus antwortet auf die Frage in seinem Gästebuch: Bei den Damen, die aktuell arbeiten, sind alle geimpft. Bedeutet ja nicht zwingend, dass die dort geimpft sein müssen, um ein Zimmer zu mieten.


    Gerade noch ein Antwort einer von wo anders: "alle Frauen im Haus sind geimpft"


    Nun, es sind ja heute/zur Zeit - kaum welche da, alle die ich besucht haben, war geimpft, so gesehen, ist die Frage eher akadamischer Natur.


    Kleines Schmankerl am Rande. Wollte ein Stundenzimmer nehmen in einem "Betrieb", bin ja auch drillingsgeimpft, aber das Objekt der Begierde gar nicht. Also kein Zimmer. Im Hotel würde ich vermutlích genauso abschiffen.


    Bleibt ein Auto, aber dafür bin ich eigentich deutlich zu alt.


    Allen einen Guten Rutsch und die Hoffnung, dass das in einem Jahr kein Thema mehr ist. Wir haben alle die Schnauze voll.

  • Wenn man es genau nimmt, wäre die Testung doch in jedem Fall sicherer, als eine Impfung?!
    Die Impfung wird über kurz oder etwas länger, nur einen selber schützen, wenn getestet hat man doch ein relativ sicheres Ergebniss. So zumindest mein Verständniss.


    Wäre ich eine SDL und würde nicht Privat arbeiten, hätte ich mich ebenfalls für die Impfung entschieden. Keiner weis ob nächste Woche nur noch gemipfte SDL in den Häusern arbeiten dürfen.
    Dann 1. Impfung ?aktuell 3 Wochen? bis zur 2. Impfung und 2 Wochen Wartezeit= 5 Wochen ohne Arbeit.
    Eine gutverdienende Frau wird diese Zeit ohne Probleme überbrücken, allerdings wer weis ob in 5 Wochen noch offen ist.
    Will man auf der sicheren Seite sein, zumindest so sicher es aktuell möglich ist, bleibt als logischer Ausweg nur die Impfung.
    Ist bei uns ja nicht anders, hast du keine Impfung (damals) war damit zu rechnen dass du weitestgehend ausgeschlossen wirst. Gleiches beim Booster wo ansonsten ein Test beötigt wird, und ich bin davon überzeugt, dass es als nächstes heisen wird: Kein 3. Booster = kein Zugang.


    Wünsche auch allen FK, Frauen und Mitarbeitern im Haus dass sie gut ins neue Jahr kommen, und dass wir von neuem ungemach verschont bleiben, welches unser Hobby verdirbt.

    Bleibe im Verborgenen derjenige der du bist und bereichere uns mit deinen Erlebnissen in der Realität des EP!

    (Astro Januar 2020)


  • Laut der Verordnung, Stand 8.2.22 ist bei Prostitutionsstätten nur die Aufnahme der Kontaktdaten komplett weggefallen.


    Ansonsten gilt immer noch in der Basisstufe 3G, in der Warnstufe 3G, in der Alarmstufe I 2G und in der ASII 2G+.


    Dazu noch die üblichen Hygienregeln und die Mund-Nasenbedeckung in FFP2, weil Innenräume.


    Was die in den nächsten Tagen aushecken, wird man sehen.


    Aber wir können froh sein, dass die Betriebe überhaupt offen sind, Disco´s Clubs und ähnliches ist in ASI und ASII aktuell nix erlaubt. Könnte sich aber ändern.


    Und Deine CovPass-App zeigt ja nur Deinen Impfnachweis, und das wird nicht abfotografiert, sondern mit der CovPass-Check-App gescannt und der Scanner sieht nur OK oder nicht OK und den Namen und das Geburtsdatum. Theoretisch müssten diese Daten noch mit dem Ausweis abgeglichen werden.
    Kontaktdaten werden dadurch nicht gespeichert.


    Das erfolgte bis zum 8.2. mit der Luca-App oder per Zettel.



    Also sei doch damit zufrieden wie es jetzt ist und nicht wie im Nordsee im Breuni, da durfte ich zum Verzehr nur nach Impfnachweis mit Ausweisabgleich an einen Tisch sitzen.

  • 67 % der Bevölkerung ist dafür das es immer noch eine Maskenpflicht gibt
    Das bedeutet das die Maskenpflicht bleibt
    Solche Infos werden indirekt durch die Blume verkündet
    Ich kennen niemand der für die Maskenpflicht ist

    Ich kenne jemanden: Mich
    Wo mehrere Menschen auf eher engem Raum zusammen sind, finde ich die Maskenpflicht wichtig und richtig!

  • 67 % der Bevölkerung ist dafür das es immer noch eine Maskenpflicht gibt
    Das bedeutet das die Maskenpflicht bleibt
    Solche Infos werden indirekt durch die Blume verkündet
    Ich kennen niemand der für die Maskenpflicht ist

    "Die Maskenpflicht wird doch nicht indirekt durch die Blume verkündet " > was für ein Blödsinn !
    Wer lesen und hören kann, ist klar im Vorteil !
    Gottseidank bleibt die Maskenpflicht, weil sie wird uns helfen, zur Normalität zurückzukehren.

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