Begründung der neusten Corona-Verordnung in Bezug auf Bordelle

  • Liebe Forengemeinde,
    wie bekannt gegeben , öffnen wir am Donnerstag den 24.06.21 wieder.


    Vorab zur Orientierung die Begründung der Landesregierung zur Änderung bzw. zum Öffnungsschritt.


    Wie die Begründung umgesetzt wird sind wir im Moment am klären und werden Euch schnellst möglich und in einfacheren Sätzen die Maßnahmen bekanntgeben.


    Begründung zur Zweiten Änderungsverordnung vom 18.Juni 2021 zur Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung –CoronaVO) vom 13. Mai 2021 A. Allgemeiner Teil Mit der Zweiten Änderungsverordnung zur CoronaVO vom 13. Mai2021 trägt die Landesregierung dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. Juni 2021(Az. 1 S 1868/21) Rechnung, mit dem die Betriebsuntersagung von Prostitutionsstätten, Bordellen und sonstigen ähnlichen Einrichtungen in § 15 Absatz 1 Nummer 17 Corona VO mit Wirkung zum 21. Juni 2021 vorläufig außer Vollzug gesetzt wurde. B. Einzelbegründung Zu Teil 1 -Allgemeine Regelungen Zu Abschnitt 4: Betriebsverbote und Infektionsschutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe Zu § 15(Betriebsuntersagungen und Einschränkungen von Einrichtungen)Zu Absatz 1Zu Nummer 17Redaktionelle Anpassung. Zu § 17 (Geltung der allgemeinen Infektionsschutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe) Zu Absatz 1Zu Satz 1Zu Nummern 17 und 18Redaktionelle Anpassungen. Zu Nummer 19Als Folgeänderung zur vorsichtigen Öffnung des Prostitutionsgewerbes in § 21 Absatz 5a Satz 1 Nummer 5 müssen in den entsprechenden Einrichtungen die Hygieneanforderungen nach § 4 eingehalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 6 erstellt und eine Datenverarbeitung nach § 7 durchgeführt werden.2Zu Teil 2 –Besondere Regelungen Zu Abschnitt 1: Grundsatz, Öffnungsstufen und Abweichungen Zu § 21 (Öffnungsstufen, Abweichungen)Zu Absatz 5aZu Satz 1Zu Nummern 3 und 4Redaktionelle Anpassungen. Zu Nummer 5Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wird die bislang in § 15 Absatz 1 Nummer 17 geregelte vollständige Untersagung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jeder sonstigen Ausübung des Prostitutionsgewerbes modifiziert. Sofern die Sieben-Tage-Inzidenz in dem betreffenden Stadt-oder Landkreis, in dem die Einrichtung liegt, an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35 unterschreitet, ist der Betrieb ist nunmehr beschränkt möglich. Im Sinne einer vorsichtigen Öffnung sind neben der notwendigen Einhaltung der Anforderungen nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 in den jeweiligen Einrichtungen je zehn angefangene Quadratmeter der für den Publikumsverkehr vorgesehenen Fläche lediglich eine Kundin oder ein Kunde zulässig. Zudem dürfen die separaten Räumlichkeiten der jeweiligen Einrichtungen, in denen die entgeltlichen sexuellen Dienstleistungen erbracht werden, nicht durch mehr als zwei Personen gleichzeitig genutzt werden. Die nach § 3 Absatz 2 Nummer 20 auch in Prostitutionsstätten, Bordellen und sonstige ähnlichen Einrichtungen geltende allgemeine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes entfällt lediglich dann, sofern die zu erbringende Dienstleistung dies erfordert (vgl. § 3 Absatz 3 Nummer 4).Nach Absatz 8ist der Zutritt zu den genannten Einrichtungen darüber hinaus nur nach Vorlage eines Test-, Impf-oder Genesenennachweises im Sinne des § 5 zulässig, was mit einem entsprechenden Zutritts-und Teilnahmeverbot nach § 8verbunden ist. Die Betreiber der Einrichtungen sind zur Überprüfung der Nachweise verpflichtet. Die aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlichen Beschränkungen beruhen auf der dem Prostitutionsgewerbe immanenten körperlichen Nähe und körperlichen Aktivität, die zu erhöhter Atmung und stärkerer Bildung von Aerosolen führen, welche neben der Tröpfcheninfektion als Hauptübertragungsweg für die SARS-CoV-2-Viren gelten. Zu Teil 3 –Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften3Zu § 27 (Ordnungswidrigkeiten)Zu Nummer 11Folgeänderung.Zu § 28 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)Es wird das in Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung geregelt.


    Wie bereit erwähnt, werden wir die Regeln und das Prozedere, nach Abstimmung, noch bekanntgeben.


    Wir tun unser möglichstes einen reibungslosen Ablauf bei der Öffnung zu gewährleisten. Trotzdem kann es in den ersten Tagen zu Wartezeiten und kleineren Einschränkungen kommen. Diese bitten wir schon im Vorfeld zu entschuldigen.


    Wir und die Damen freuen uns Euch wieder begrüßen zu dürfen!!!

  • Danke für die Info allerdings hatte ich genau deswegen Bedenken. Sich irgendwo testen lassen ist im Prinzip nicht das Problem gibt ja genug Stationen (Apotheke, offiziell oder was wohl häuftig anzutreffen ist DM-Markt)
    Da hier überall ein Termin benötigt wird muss man seinen Besuch schon genau planen, vor allem da (zumindest bei mir in der Ecke) diese kurzfristig meist ausgebucht sind.
    Ich hab das erste mal überhaupt am Sonntag ein Termin für Do. gemacht allersdings waren hier alles gebucht bis auf 10:00-14:50 sodass es mit der Arbeit schwierig wird den Termin zu halten.
    Extrem lange Planungszeit um am gewünschten Tag in den EP zu können wenn man zeitlich einen geschickten Termin will, eigentlich schon umständlicher als Privat.
    Erschwerend kommt hinzu dass der Sonntag ein Problem wird. Da der Test nur 24h gilt könnte ich den letzten Termin um 18Uhr nehmen welcher dann bis Sonntag 18Uhr gilt. Danach schließt der EP weil es kaum Stationen gibt die auch nachts testen um die 24h zu umgehen?!?


    Wenn es schon eine Testfplicht bzw. alternativ genesen oder geimpft gibt sollte m.E. zumindest der EP eigene Test anbieten, ob nun gegen Einkaufpreis des Test´s oder freihaus. Wenn ich noch richtig informiert bin konnte oder kann man sich bzw. Mitarbeiter per Onlineschulung (paar Stunden) anmelden welche dann offiziell den Test abnehmen dürfen.


    Alles recht kompliziert allerdings befürchte ich dass man die 3G´s nicht wegdiskutieren kann (belehrt mich eines besseren ;) ) aber "nur" mti einem Test von extern dürfte es schwierig bzw. interessant werden.

    Bleibe im Verborgenen derjenige der du bist und bereichere uns mit deinen Erlebnissen in der Realität des EP!

    (Astro Januar 2020)


  • Bezüglich des Tests:
    Gegenüber von uns, auf dem Hornbachparkplatz, befindet sich ein Schnelltestzentrum, das bis 20:00 Uhr geöffnet hat und man keinen Termin braucht. Einfach testen lassen und 15 min warten.
    Außerdem werden auch wir selbst auch testen. Einige Mitarbeiter haben bereits eine Schulung erhalten.
    Da das für uns neu ist und sich unser Personal erst einarbeiten muss, könnte es jedoch zu Wartezeiten kommen.


    Der Einlass nach erfolgtem Test und der Kontaktdatenerfassung ist dann aber kein Problem mehr.
    Einfacher haben es Leute die bereits geimpft sind oder eine Erklärung besitzen, dass sie bereits Covid 19 hatten ( Genesenen Erklärung).


    Zur Kontaktverfolgung arbeiten wir mit der Luka App oder der Corona Warn App. Wer die APPS nicht hat, muss am Eingang den Namen und eine Rufnummer, oder Adresse hinterlassen.

  • @Anon Der Test sollte in Sindelfingen kein Problem sein, da gibt es einige Textstellen in der Nähe des EP die 7 Tage die Woche ohne Termin geöffnet haben:


    Sindelfingen, Wettbachplatz
    Mo bis So 9:00 bis 19:00 Uhr


    Sindelfingen, Calwer Str.
    Mo bis So 10:00 bis 18:00 Uhr


    Sindelfingen, Parkplatz Freibad
    während der Öffnungszeiten des Freibades


    Böblingen, vor dem Mercaden
    Mo bis So


    Alle ohne Termin und nach etwa 15 Minuten hat man das Ergebnis.

    Der beste Weg um glücklich zu sein ist Glück an andere weiterzugeben.
    :thumbup: :thumbup: :thumbup:

  • Mercaden hat nur bis Sa laut Homepage und Wettbachplatz bis 12:30 leider müsste ich fast ne Stunde fahren bis ich in Sifi bin.


    Moni hat ja schon geantwortet hab ich gesehen.
    Dass der EP selber Tester d finde ich gut um Wartezeiten zu vermeiden versuche ich mich unterwegs testen zu lassen…

    Bleibe im Verborgenen derjenige der du bist und bereichere uns mit deinen Erlebnissen in der Realität des EP!

    (Astro Januar 2020)


  • Hallo Ep gemeinde, hier meine frage bezüglich des Tests:


    Wenn ich z.B nach 20 Uhr beim Sifi ankomme, habe dann noch eine chance reinzukommen oder darf ich dann nicht in den EP ? oder Muss ich einen schnelltest machen damit ich in den Ep rein darf ?

  • Hallo Ep gemeinde, hier meine frage bezüglich des Tests:


    Wenn ich z.B nach 20 Uhr beim Sifi ankomme, habe dann noch eine chance reinzukommen oder darf ich dann nicht in den EP ? oder Muss ich einen schnelltest machen damit ich in den Ep rein darf ?

    Es gelten die gleichen Regeln bein Bordell besuch wie im Resturant o.ä.
    Du musst eine der 3G´s vorweisen können -Geimpft, genesen, getestet- der Test darf nicht älter als 24h sein. Machst du den Test also am Mittwoch um 14 Uhr gilt er bis Donnerstag 14 Uhr. kommst du um 20Uhr hast du kein gültigen Test und draft nicht rein. Gleies wenn du um 14:30Uhr kommst hättest du ein ungültigen Test und muss damit rechnen abgewiesen zu werden.
    Entweder musst du einen neuen Test vorlegen können oder einen beim EP machen.


    HOffe geholfen zu haben

    Bleibe im Verborgenen derjenige der du bist und bereichere uns mit deinen Erlebnissen in der Realität des EP!

    (Astro Januar 2020)


  • Also noch einmal ganz kurz jeder der rein möchte, das ist auch für unsere Mädels gültig, muss folgendes Vorweisen:
    entweder:
    -- GEIMPFT---- Impfnachweis 2 Impfungen (Johnson eine Impfung) durchgeführt und karenzzeit (14 Tage) vergangen
    -- GENESEN--- Bestätigung dass man mit covid 19 infiziert war und die Krankheit überstanden hat.
    -- GESTESTET--- Schnelltest oder PCR Test von einer Schnellteststation oder einer autoristierten Person


    Jetzt sind wir ein offizielles Schnelltestzentrum.
    Also Ihr könnt Euch gerne auch bei uns testen lassen-.

  • War euch gestern besuchen. Zuerst ins hauseigene Testzentrum. Dort von einer süßen Maus getestet worden und dann 15 Minuten gewartet. Alles in Ordnung und rein ins Haus. Dann noch schnell die Daten angegeben, da ich keine der Apps benutze und rein ins Vergnügen! Der Ablauf bis zum Eintreten ins Haus lief super ab und kann nur empfohlen werden. Die Testmaus war echt nett, nur leider durch die Maske verdeckt. Hätte gerne ihr Gesicht gesehen. Grüße an sie!

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