köstlich die Angabe auf der Webseite
Die weiblichen Gäste bieten ihre Dienste als selbständige Unternehmerinnen an, und werden ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig und stehen in keinem rechtlichen Tätigkeitsverhältnis zur Fa. Kult66 GmbH
mhhh ... und die Sexdoll arbeitet tatsächlich als selbstständige Unternehmerin auf eine REchnung und hat kein rechliches Tätigkeitsverhältnis zum EP ... wer vermietet sie denn nun? Sie sich selbst?