Übernachtungsmöglichkeiten

  • Also ich finde es echt gut, dass der EP hier so aktiv wird und Lösungen sucht. Das kommt uns allen ja entgegen.


    Wenn wir von unseren Arbeitgebern einen solchen Einsatz hätten und eine solchen Einsatz für die Mitarbeiter, da könnten wir uns alle glücklich schätzen. Da macht der EP viel für seine Mieterinnen.

  • Wir haben schon in die Glaskugel geschaut.


    Dann muss ich mir wohl eine neue Glaskugel zulegen. :D #



    Wenn wir von unseren Arbeitgebern einen solchen Einsatz hätten und eine solchen Einsatz für die Mitarbeiter, da könnten wir uns alle glücklich schätzen.


    Naja wenn ein Arbeitgeben qualifizierte und Motivierte Mitarbeiter will muss er sich heutzutage ins Zeug legen, gleiches trifft hier auch auf den EP zu.
    Wobei ich auch sagen kann das die Frauen das auch zu schätzen wissen was für sie getan wird ob alle weis ich nicht aber zumindes die mit denen ich mich unterhalte. :)

    Bleibe im Verborgenen derjenige der du bist und bereichere uns mit deinen Erlebnissen in der Realität des EP!

    (Astro Januar 2020)


  • Hey Moni,


    Gibt es hier etwas neues, wie sieht die Situation im EP gerade aus also wie viele Frauen nutzen d 4 Stock eigentlich zum Schlafen?


    Hab in letzter Zeit öfters mitbekommen das einige Frauen wohl händeringend Wohnungen bzw. Schlafplätze suchen, hört sich ja danach an das der 4te wieder geöffnet werden soll oder gibt's hier vom EP andere Pläne wg. Schlafplatz?

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    (Astro Januar 2020)


    Einmal editiert, zuletzt von Anon ()

  • Nichts einfacher wäre es heute, wenn dann verdeckte Gäste dann heute an der Tür entsprechend verhandeln ohne Kondome und so dann entsprechend die nicht eingehaltene Kondomepflicht durchsetzen.


    Dazu folgendes:


    § 32 Kondompflicht
    (1) Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim GV Kondome verwendet werden


    § 33 Bußgeldvorschrift
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer
    1. ….
    2. ….
    3. entgegen § 32 Absatz 1 als Kunde oder Kundin nicht dafür Sorge trägt, dass ein Kondom verwendet wird.
    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro...
    geahndet werden."
    Ordnungswidrig handelt also ausschließlich der Kunde/die Kundin.
    Nur er/sie kann mit einem Bußgeld belegt werden.
    Selbst wenn die P. dem ungeschützten Verkehr zustimmen würde, hätte einzig und allein der "verdeckte Gast" einen bußgeldbewerten Verstoß nach dem ProstSchG begangen.
    Die Dienstleisterin hat zwar eine Mitwirkungspflicht bei der Einhaltung der Kondompflicht, sie kann aber nicht "bestraft" werden.
    Auch eine Verweigerung der Anmeldebescheinigung ("H....pass") wegen Unzuverlässigkeit scheidet aus, da die Versagungsgründe in § 5 abschließend geregelt sind.
    Was würde also so eine verdeckte Kontrolle nützen?
    Außerdem gehe ich davon aus, dass Prostituierte schon im Interesse ihrer eigenen Gesundheit auf die Kondompflicht bestehen. Alles andere wäre doch "Harakiri".


    Zur Frage der Übernachtungsmöglichkeiten
    § 37 Übergangsregelungen
    Absatz 5
    Für Prostitutionsstätten, die bereits vor der Verkündung des Gesetzes betrieben worden sind (z.B. der EP), kann die Behörde bei Erteilung der Erlaubnis Ausnahmen von den Anforderungen nach § 18 Absatz 2 Nummer 2 und 4 bis 7*) zulassen wenn die Erfüllung dieser Anforderungen mit unverhältnismäßigem Aufwand **) verbunden wäre und die schützenswerten Interessen von Prostituierten und anderen Personen auf andere Weise ***) gewährleistet werden.
    Nach § 18 Absatz 2 Nummer muss in der Prostitutionsstätte mindestens gewährleistet sein,
    nach Nummer 7 *)
    dass die für sexuelle Dienstleistung genutzten Räume nicht zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum bestimmt sind.
    Ausnahmen davon sind aber möglich, bei
    **) unverhältnismäßigem Aufwand
    m.E. z.B., wenn Frauen für wenige Stunden pro Nacht oder einige Tage im Monat ein Zimmer oder eine Wohnung suchen, anmieten und nachts bei Wind und Wetter weite und gefährliche Wege zurücklegen müssen, abgesehen von den zusätzlichen Kosten.
    ***) Schutz auf andere Weise
    zum Beispiel einer Hauswache zwischen den Öffnungszeiten, gemeinsam finanziert durch Beiträge des Betreibers, der Damen und der Kunden (z.B. als Eintrittsgeld, wie es in vielen Häusern üblich ist)
    Nach meiner Meinung sollte der Betreiber des EP versuchen, für seine Prostitutionsstätte eine solche Ausnahmegenehmigung zu bekommen, damit die Frauen weiter in ihren Zimmern übernachten können.
    ... oder ist vom EP die Erteilung einer solchen Ausnahme beantragt und von der Behörde abgelehnt worden :?: :?: :?:

  • WOW... Super murmel das du dir die Mühe gemacht hast :) ich konnte mich einfach nicht überwinden. :D


    Wäre jetzt interessant zu wissen wie weit der EP hier gegangen ist den so wie ich das lese würden die Chancen für den EP hier nicht schlecht stehen.
    Im Zweifel sollte mal ein Beamter den EP besuchen und sich die Zimmer anschauen (sind ja alle top ausgestattet) oder mal mit den Betroffenen sprechen was sie von der Regelung halten.
    Zumindest das Ordnungsamt war wohl schon im Haus bzgl. Rauchverbot und Alterskontrolle wenn man die Zeit hat sich so etwas vor Ort anzuschauen sollte das "Wohl" der Mieterinnen Priorität haben gegenüber Rauchverbot usw. durchzusetzen.


    In jedem Fall vielen Dank an murmel für den Beitrag. :thumbup:

    Bleibe im Verborgenen derjenige der du bist und bereichere uns mit deinen Erlebnissen in der Realität des EP!

    (Astro Januar 2020)


  • Hallo Murmel,


    danke für Deine Ausführungen.
    Ob die von Dir in Punkto Übernachtungsmöglichkeiten formulierte Argumente tatsächlich so gehandhabt werden können, müssen letztendlich, wie bei den meisten Gesetzen Gerichte entscheiden. Dass dieses Prozedere lange Zeit in Anspruch nimmt ist bekannt.
    Um all den Problemen aus dem weg zu gehen, hoffen wir eine Lösung gefunden zu haben, die zwar uns wieder eine Menge Geld kostet, aber sicher ist sicher.
    Das heißt wir werden den 4. Stock wieder eröffnen.
    Allerdings ist die Nachfrage der Damen nach Zimmer Jahreszeit bedingt und auch wegen dem neuen Gesetz, nicht so groß, dass es in den nächsten Tagen notwendig wäre.
    Wir freuen uns auf jeden Fall, wenn sich unsere Kunden mit einbringen und hinweise und Anregungen geben.

  • Hallo Moni,


    jetzt machst du die Leser mit deiner Antwort natürlich neugierig;)


    Kosten ... wenn der EP hier eine Lösung für die Damen gefunden hat, die davon profitieren - und sie diesen Service in anderen Häusern nicht bekommen - dann sind die auch sicher bereit sich an den Kosten zu beteiligen, denn sie profitieren ja auch davon.


    Wenn der Staat Regulären ändert, dann gibt es auch in der sonstigen Geschäftswelt niemanden, der einem dies als Freiberufler abnimmt, das gleiche gilt auch für Privatpersonen. Wenn ich eine lange tägliche Anfahrt in die Arbeit habe und der Benzinpreis deutlich steigt oder die öffentlichen die Preise erhöhen bekomme ich deshalb auch keine Gehaltserhöhung von meinem Chef oder das er sich um eine Lösung bemüht, das ich zu gleichen Konditionen wie bisher arbeiten kann.
    Sicher ist jeder Vergleich aus dem realen Leben mit anderen Situationen nie passend zu der Situation mit dem neuen Gesetz, aber hier ist die ganze Branche betroffen und wenn der EP hier etwas mehr bietet, dann ist der Service den Damen auch sicher etwas wert, vor allem wenn dieser wo anders nicht geboten wird und die Damen das selbst organisieren müssten. Der EP als Unternehmen hat auch einen Unternehmenszweck und ist keine Wohlfahrtsorganisation. So sehr ich den EP mit seiner Sauberkeit, Stil, Angebot, Atmosphäre, usw. sehr als Gast schätze, möchte ich bei der Darstellung in deinem Beitrag euch dann hier dich etwas auf die Finger klopfen und ins Gewissen reden, denn wenn es euch „eine Menge Geld kostet“ solltet ihr hierüber auch mal nachdenken.


    Wenn schlussendlich das Gesetz auf eine Preiserhöhung in der Branche hinausläuft, dann ist das so. Wenn der EP bei gleichbleibenden Preisen in der Branche deutlich mehr bietet für die Damen, dann ist denen das auch etwas wert in einem gepflegten Haus mit gepflegter Kundschaft und guter Kundenfrequenz arbeiten zu können, denn das bieten nicht so viele Häuser und vor allem nicht in der Region.

  • Liebe Moni,
    zunächst vielen Dank für Dein Feedback.


    Meine Ausführungen bezogen sich im Punkt „Übernachtungsmöglichkeiten“ speziell auf die Übergangsregelungen in § 37 des ProstSchG und hier im Detail auf die Möglichkeit der Ausnahmen, die für Prostitutionsstätten Anwendung finden können, welche bereits vor der Verkündung des Gesetztes bestanden, was für den EP zutrifft.


    Die Frage war, ob mit dem Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb, bei der Behörde auch versucht wurde, eine Ausnahme in Bezug auf die Wohn- und Übernachtungsmöglichkeiten zu erhalten, wie es § 18 Abs 2 Nr. 7 vorsieht.



    Ob die von Dir in Punkto Übernachtungsmöglichkeiten formulierte Argumente tatsächlich so gehandhabt werden können, müssen letztendlich, wie bei den meisten Gesetzen Gerichte entscheiden. Dass dieses Prozedere lange Zeit in Anspruch nimmt ist bekannt.


    Über diesen Antrag entscheidet zunächst ausschließlich die Erlaubnisbehörde, in Euerm Fall wohl die Stadt Sifi (die auch kräftig an Steuern mitverdient !!)
    Gerichte müssten erst dann entscheiden, wenn die Behörde den Antrag ablehnt und dagegen Widerspruch eingelegt wird.


    Ich kann durchaus verstehen, dass man im Haus vielleicht der Meinung ist, dass mich das Alles nichts angeht. Da ich aber der Meinung bin, dass die
    Regelung mit der Übernachtung der größte Schwachsinn an dem sog. Prostituiertenschutzgesetz is
    t, habe ich einfach das Bedürfnis, meine
    Meinung dazu zu äußern.
    Schließlich ist der EP ein vorbildlich geführtes Haus, das seinesgleichen sucht, und ich weiß, wovon ich rede.


    Wie ein nach meiner Meinung wirksamer Schutz aussehen könnte, habe ich ja bereits in meinem ersten Bericht dargelegt.
    Einen Versuch, eine solch Ausnahme zu erhalten, wäre es deshalb m.E. wert.



    Vielleicht sogar, dafür zu streiten. :thumbup:


    Abschließend wünsche ich Euch, dass die laufende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hat :love:

  • @ Heinz Peter

    .
    Mit uns hab ich auch die Mädels gemeint, die sich zu einem Teil auch Beteiligen müssen. Solange die Geschäfte bei den Mädels gut laufen ist das sicher auch kein Problem.
    Ende des letzten Jahre war das aber nicht der Fall, dann noch die Verunsicherung wegen der neuen gesetzlichen Auflagen, Dann noch die Mehrkosten für Wohnen und Fahrtkosten. Alles zusammen hätte die Eine oder Andere vermutlich dazu bewogen aufzuhören.
    Darum sind wir bestrebt die Belastung für unsere Lieben nicht unnötig nach oben zu treiben.


    @ Murmel
    Es gibt zu dem von dir genannten §18 Abs. 2 Nr. 7 eine Ausführungsverordnung die genau besagt wie die Ausnahmen zu handhaben sind, z. B. kann die Ausnahme nur wenige Tage gewährt werden, usw. Natürlich können wir gegen eine ablehnende Entscheidung der Stadtverwaltung Einspruch einlegen. Allerdings sind einige Mädels sehr ängstlich und wollen kein Ärger mit den Behörden und für die mussten wir eine Lösung finden die gesetzlich Wasserdicht ist.
    Wir werden aber trotzdem, wie von Dir angeregt nicht zu jedem "Schei**" abnicken und gegen die eine oder andere Entscheidung Klage einreichen.
    Zuerst müssen wir aber einmal die eine Genehmigung zum Betrieb eines Bordells erhalten und das geht eben nur, wenn man sich nach den Maßgaben der Behörde richtet.

  • Hallo Moni,


    Danke für deine Antwort und Einschätzung. Ich muss ja zugeben, das ich etwas geschockt war, dass das EP-Team sich ernsthaft Gedanken um eine Genehmigung machen muss oder macht. Ein gepflegtes Haus mit so Vielem für Damen und Besucher, wo ich mir gar nicht vorstellen kann warum überhaupt keine Geehmigung erteilt werden könnte oder vor einer behördlich verschlossenen Tür des EP zu stehen.


    Wenn man in Stuttgart einmal durch das Leonhardtsviertel geschlendert ist und dort in das ein oder andere Haus / Zimmer geschaut hat und dann blitzschnell wieder draußen war vor lauter *** und Mitleid mit den Damen und den Arbeitsbedingungen oder im gleichen Ort einmal durch ein mehrfarbiges Haus gelaufen ist ... überall der gleiche Preis für den Service ... da kommt man sich vor von 0 Sternen, einem Stern und dann im EP mit mindestens 4 Sternen ... eigentlich unvorstellbar der Punkt das das EP sich Gedanken um eine Genehmigung machen muss.


    Ich kann gut verstehen, dass mit der zum Teil nicht eindeutigen Gesetzeslage oder unterschiedlicher Auslegungen eine Verunsicherung da ist und dazu noch die Situation einer bisher nicht erfolgten Genehmigung eine Unruhe und Unwohlsein beim EP Team da ist, da eine solche Unsicherheit einen auch Wahnsinnig machen kann, da man nicht weiß woran man ist, sich hinterfragt und auch jede potentielle Investition auch wenn man eigentlich ja alles getan hat und dich bitte einfach nun mal das blöde Stück Papier und damit die Sicherheit nun kommen könnte.


    Dem ganzen EP Team weiterhin gute Nerven und Danke für euren Service und Freundlichkeit.

  • Wir haben ja mit vielen Leuten aus vielen Branchen zu tun und es ist leider überall so, dass wir von Vorschriften und Gesetzen erdrückt werden.
    Wenn das so weiter geht zerbricht Deutschland an der eigenen Bürokratie.
    Wer in der Politik heute noch was darstellen möchte, muss in irgend einen Ausschuss dessen einziger Zweck ist die Selbstdarstellung deren Mitglieder.
    Das schlimmste daran ist dass die Ergebnisse dieser Selbstdarsteller dann auch noch umgesetzt werden und warum?
    Damit die Selbstdarsteller der anderen Partei ihren quatsch auch umsetzen dürfen.
    Sandkastenlogig nennt man das.


    Jetzt aber genug politsiert
    Wie war das noch einmal mit den Blasekünsten von ****? :D

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