Beiträge von moni

    Bezüglich des Tests:
    Gegenüber von uns, auf dem Hornbachparkplatz, befindet sich ein Schnelltestzentrum, das bis 20:00 Uhr geöffnet hat und man keinen Termin braucht. Einfach testen lassen und 15 min warten.
    Außerdem werden auch wir selbst auch testen. Einige Mitarbeiter haben bereits eine Schulung erhalten.
    Da das für uns neu ist und sich unser Personal erst einarbeiten muss, könnte es jedoch zu Wartezeiten kommen.


    Der Einlass nach erfolgtem Test und der Kontaktdatenerfassung ist dann aber kein Problem mehr.
    Einfacher haben es Leute die bereits geimpft sind oder eine Erklärung besitzen, dass sie bereits Covid 19 hatten ( Genesenen Erklärung).


    Zur Kontaktverfolgung arbeiten wir mit der Luka App oder der Corona Warn App. Wer die APPS nicht hat, muss am Eingang den Namen und eine Rufnummer, oder Adresse hinterlassen.

    Liebe Forengemeinde,
    wie bekannt gegeben , öffnen wir am Donnerstag den 24.06.21 wieder.


    Vorab zur Orientierung die Begründung der Landesregierung zur Änderung bzw. zum Öffnungsschritt.


    Wie die Begründung umgesetzt wird sind wir im Moment am klären und werden Euch schnellst möglich und in einfacheren Sätzen die Maßnahmen bekanntgeben.


    Begründung zur Zweiten Änderungsverordnung vom 18.Juni 2021 zur Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung –CoronaVO) vom 13. Mai 2021 A. Allgemeiner Teil Mit der Zweiten Änderungsverordnung zur CoronaVO vom 13. Mai2021 trägt die Landesregierung dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. Juni 2021(Az. 1 S 1868/21) Rechnung, mit dem die Betriebsuntersagung von Prostitutionsstätten, Bordellen und sonstigen ähnlichen Einrichtungen in § 15 Absatz 1 Nummer 17 Corona VO mit Wirkung zum 21. Juni 2021 vorläufig außer Vollzug gesetzt wurde. B. Einzelbegründung Zu Teil 1 -Allgemeine Regelungen Zu Abschnitt 4: Betriebsverbote und Infektionsschutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe Zu § 15(Betriebsuntersagungen und Einschränkungen von Einrichtungen)Zu Absatz 1Zu Nummer 17Redaktionelle Anpassung. Zu § 17 (Geltung der allgemeinen Infektionsschutzvorgaben für bestimmte Einrichtungen und Betriebe) Zu Absatz 1Zu Satz 1Zu Nummern 17 und 18Redaktionelle Anpassungen. Zu Nummer 19Als Folgeänderung zur vorsichtigen Öffnung des Prostitutionsgewerbes in § 21 Absatz 5a Satz 1 Nummer 5 müssen in den entsprechenden Einrichtungen die Hygieneanforderungen nach § 4 eingehalten, ein Hygienekonzept nach Maßgabe von § 6 erstellt und eine Datenverarbeitung nach § 7 durchgeführt werden.2Zu Teil 2 –Besondere Regelungen Zu Abschnitt 1: Grundsatz, Öffnungsstufen und Abweichungen Zu § 21 (Öffnungsstufen, Abweichungen)Zu Absatz 5aZu Satz 1Zu Nummern 3 und 4Redaktionelle Anpassungen. Zu Nummer 5Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wird die bislang in § 15 Absatz 1 Nummer 17 geregelte vollständige Untersagung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jeder sonstigen Ausübung des Prostitutionsgewerbes modifiziert. Sofern die Sieben-Tage-Inzidenz in dem betreffenden Stadt-oder Landkreis, in dem die Einrichtung liegt, an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35 unterschreitet, ist der Betrieb ist nunmehr beschränkt möglich. Im Sinne einer vorsichtigen Öffnung sind neben der notwendigen Einhaltung der Anforderungen nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 17 in den jeweiligen Einrichtungen je zehn angefangene Quadratmeter der für den Publikumsverkehr vorgesehenen Fläche lediglich eine Kundin oder ein Kunde zulässig. Zudem dürfen die separaten Räumlichkeiten der jeweiligen Einrichtungen, in denen die entgeltlichen sexuellen Dienstleistungen erbracht werden, nicht durch mehr als zwei Personen gleichzeitig genutzt werden. Die nach § 3 Absatz 2 Nummer 20 auch in Prostitutionsstätten, Bordellen und sonstige ähnlichen Einrichtungen geltende allgemeine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder eines Atemschutzes entfällt lediglich dann, sofern die zu erbringende Dienstleistung dies erfordert (vgl. § 3 Absatz 3 Nummer 4).Nach Absatz 8ist der Zutritt zu den genannten Einrichtungen darüber hinaus nur nach Vorlage eines Test-, Impf-oder Genesenennachweises im Sinne des § 5 zulässig, was mit einem entsprechenden Zutritts-und Teilnahmeverbot nach § 8verbunden ist. Die Betreiber der Einrichtungen sind zur Überprüfung der Nachweise verpflichtet. Die aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlichen Beschränkungen beruhen auf der dem Prostitutionsgewerbe immanenten körperlichen Nähe und körperlichen Aktivität, die zu erhöhter Atmung und stärkerer Bildung von Aerosolen führen, welche neben der Tröpfcheninfektion als Hauptübertragungsweg für die SARS-CoV-2-Viren gelten. Zu Teil 3 –Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften3Zu § 27 (Ordnungswidrigkeiten)Zu Nummer 11Folgeänderung.Zu § 28 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)Es wird das in Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verordnung geregelt.


    Wie bereit erwähnt, werden wir die Regeln und das Prozedere, nach Abstimmung, noch bekanntgeben.


    Wir tun unser möglichstes einen reibungslosen Ablauf bei der Öffnung zu gewährleisten. Trotzdem kann es in den ersten Tagen zu Wartezeiten und kleineren Einschränkungen kommen. Diese bitten wir schon im Vorfeld zu entschuldigen.


    Wir und die Damen freuen uns Euch wieder begrüßen zu dürfen!!!

    Liebe Gäste!
    Die Infektionszahlen sind ja stark rückläufig. Allerdings haben wir noch keine Aussicht wann wir in Baden-Württemberg, bzw. im Landkreis Böblingen unser Haus wieder öffnen dürfen.


    Zuständig ist das Sozialministerium. Die wir bereits angeschrieben haben. Eine Reaktion haben wir aber noch nicht erhalten.


    Im letzten Jahr durften wir, wie sicherlich bekannt, erst wieder im Oktober öffnen.
    Wir hoffen in diesem Jahr wird es früher

    Mein Gott Leute, jetzt müsst Ihr Euch doch hier nicht zerfetzen.
    Es handelt sich hier um das Forum eines Bordelles und nicht um ein Weltanschauungsforum.
    Natürlich treffen in einem Bordell total unterschiedliche Männer mit total unterschiedliche Meinungen auf einander.
    Aber eins einigt Euch doch, den Spass am Sex und an den Frauen und genau hierüber soll in unserem Forum berichtet werden.
    Den ganzen Rest lasst bitte zukünftig weg.
    Ich weiß dass ich mit dem Scheiß begonnen hab. War ein Fehler.
    Renovatio wäre schade wenn Du Dich aus diesem Forum zurückziehen würdest.

    Sorry Leute ich hab provokant begonnen und jetzt fliegt mir das Thema gleich um die Ohren.
    Lasst bitte den Adolf, den Stalin und auch den Bin Laden aus dem Bordell. Die hatten alle keine Ahnung von Sex.
    Ich hätte mit dem Politischen nicht anfangen sollen.
    Also bitte keine politschen Statements mehr.
    War dumm von mir sorry, weis nicht was mich geritten hat.
    Aber sonst haben wir 10 Seiten streitereien und auch noch den Verfassungsschutz im Haus.

    Achtung:
    Wer gegen solche Beschlüsse sich negativ äußert, wird sofort mit Reichsbürgenund Verschwörungstheoretikern in einen Topf geworfen.
    Viele Umfragen besagen, dass die Mehrheit der Bevölkerung hinter den Maßnahmender Regierung zur Eindämmung der Pandemie steht.
    In meinem Bekanntheitskreissieht das aber nicht so aus, da halten die Meisten nichts von einem erneuten lockdown.
    Bin ich und der Grossteil mit denen ich über das Thema rede, zu blöd oderlebensmüde?


    Auf jeden Fall scheint es mir so, als wie die Politiker einen lookdown (nicht falsch geschrieben) auf die Bevölkerung betreibt und die Nöte, die mit einem erneuten lockdown zusammenhängen, ignoriert.


    Dachte nicht dass ich das Forum mal zum politisieren Missbrauche --- sorry dafür.

    Die Sperrstundenverordnung bezieht sich auf Bars und Restaurants.
    Bordelle sind nicht erwähnt.
    Natürlich werden wir ab 23:00 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr über unseren Automaten verkaufen.
    Wir denken wir wurden, als es darum ging die Gaststätten wieder zu öffnen, nicht zur Gastronomie gezählt, dann sind wir auch bei den Einschränkungen keine Gastronomie. Unserer Ansicht nach, sollten wir es den Damen nicht freiwillig wieder schwerer machen und den Betrieb um 23:00 Uhr schließen.
    Der Virus ist nicht ein besonders nachtaktives Wesen. Die Einschränkung soll verhindern, dass im angetrunken Zustand die Hygieneregeln missachtet werden.
    Unsere Damen sind aber nüchtern und sind angewiesen, die Hygieneregeln zu beachten und da kommt es unserer Ansicht nach nicht auf die Uhrzeit an.

    Jez nach der wieder-Eröffnung wie oft aktualisiert ihr eig auf der homepage und generell die Gesundheits Checks.



    LG
    :)

    Gute Frage PeterPanii,
    also in Punkto An- und Abreise geht das immer sofort online ist also immeraktuell.


    Bei dem Gesundheitscheck ist es so, dass derzeit der feste Termin, an demalle Mädels an einem Tag zu Gesundheitsamt gegangen sind, der Corona Pandemiezum Opfer gefallen ist.
    Jetzt müssen die Mädels selbst Termine vereinbaren. Die Terminvergabe ziehtsich hin, so dass einige Mädels nicht die Möglichkeit haben einen Gesundheitscheckdurchzuführen.
    Da hier die Damen nichts dafür können und wir diejenigen bestrafen würden,die eben etwas später erst einen Termin bekommen haben, entfernen wir denButton bis zum 06.11.20. Danach stimmt unsere Liste wieder.
    Wir deneken dass ist eine faire Lösung.
    Zu Eurer Beruhigung die Ampel für die Fallzahlen der bisherigen Untersuchungen beim Gesundheitsamt wäre dunkelgrün. :D
    Also es ist sehr sehr sehr sehr selten, dass eine Dame aufgrund einer Infektion, mit was auch immer, nicht mehr arbeiten durfte.

    Da freuen wir uns doch über so viel Lob. Danke!!!
    Auch wir hoffen dass wir nicht in ein paar Tagen coronabedingt wieder schliessen müssen.
    Schrecklich wäre es wenn sich bei uns oder bei Mitbewerbern herausstellt, dass sich einige Leute infiziert haben.
    Darum seid bitte alle verantwortungsbewusst und bleibt zu Hause, wenn Ihr Euch nicht wohl fühlt, oder Ihr Kontakt zu einer infizierten Person hattet.
    Ansonsten genießt es und besucht unsere Mädels solange es geht :thumbup: .

    Hallo Anon,
    nur noch kurz zur Erläuterung unseres Vorgehens:
    Wenn wir bei jeder Beschwerde unsere Damen kündigen würden, würden wir unserenDamen nicht gerecht werden. Es gibt immer mal wieder Situation wo sich der Gastund die Dame einfach nicht einig sind. Da kann man in vielen Fällen niemand,beiden oder eben auch mal dem Gast die Schuld geben. Dies hat einfach unsere jahrzehntelangeErfahrung gezeigt.
    Aufgrund der nahezu immer positiven und lobenden Berichte die Du über dieDamen schon verfasst hast, messen wir Deinen Aussagen schon ein großes Maß an Objektivitätzu. Trotzdem haben wir Vanessa noch zu dem Vorfall gehört und hätten ihr auchnoch eine Chance gegeben. Bei diesem Gespräch kam aber zu Tage, dass die Dameschon noch einiges über den Umgang mit Gästen und ganz allgemein über das Lebenzu lernen hat. Ist ja noch Jung.

    Das einzig unverständliche war für mich, dass doch ein beachtlicher Teil der Besucher Probleme hatte, die Pfeile am Boden als Einbahnstraße zu interpretieren. Ob nun aus Dummheit oder pubertärer Coolness spielt keine Rolle, wir Gäste sollten uns schon an die Regeln halten, wenn wir die Vorzüge der geöffneten Laufhäuser wieder dauerhaft genießen wollen. Dem EP-Team sollte es schon erspart werden, zu allen neuen Regelungen auch noch einen Ordnungshüter beschäftigen zu müssen, der sich nur um die "Verkehrssünder" kümmern muss.
    So, das wars.

    Flugträumer da gebe ich Dir Recht, da würden sehr viele den Führerschein wegbekommen.
    Sehr viele sind schon etwas übersamt :D
    Da wir, meines Wissens nach, aber das einzige Haus in der Region sind, das diese Regelung hat, wollen wir auch nicht immer der Schullehrer sein.
    Also Leute haltet Euch bitte zu Eurer eigenen Sicherheit dran.

    Anon das geht natürlich gar nicht.
    Wir werden die Dame darauf ansprechen und ihr gegebenenfalls das Zimmer kündigen. Die Coronapause hat anscheinend einigen Damen nicht gut getan.

    @Moni Wenn ich im Haus bin aber in kein Zimmer gehe, sprich den kleinen Zettel ohne Eintrag außer "Uhrzeit gehen" einwerfe, hat es eine Auswirkung?
    Also will das GH nur die ZImmer nachvollziehen können oder auch wer im Haus war sollte ein Infizierter zur selben Zeit im Haus gewesen sein- Muss ich auch mit einer Info rechnen wenn ich in keinem Zimmer war?

    Offen gestanden können wir das nicht sagen.
    Das weiß nur das Gesundheitsamt, das aber schwer erreichbar ist.
    Wir denken auch, dass die gesamte Vorgehensweise, durch die derzeit hohen Fallzahlen im Landkreis, sich bei der Nachverfolgung sichetwas verändern wird.
    Bei unserem Gespräch mit dem Ordnungsamt hatte ich die Frage gestellt, warumin einem Supermarkt (denke durchaus vergleichbar) keine Kontaktdaten erhobenwerden, war die Antwort: " da es durch die Vielzahl der Kunden nichtmöglich ist".
    Ich Denke, dass auch bei uns nicht jeder der mal 10 min. durch die Gänge flanieretist kontaktiert werden kann. Wir wollen auch gegen die Vorgaben des Amtes nichts unternehmen. Wir sind froh, dass wir wieder öffnen dürfen und hoffen ihr versteht die Notwendigkeit, dass wir bestrebt sind die Vorgaben einzuhalten.

    Moni: Geht offenbares Spiel. Also als Sissy an der Leine durchs Haus. Oder im Zimmer mit offene Türe? Ist in den Regeln nicht klar.

    Ehrlich gesagt da sind wir auch überfragt. Denke da gibt es auch keinen Musterprozess.
    Wir sollten aber erst einmal den Ball etwas flach halten. Sorry