Sexuelle Dienstleistungen/Prostitutionstätigkeiten – wo erlaubt, wo verboten?

  • Beim durchstöbern auf anwalt.de stieß ich in dem wirklich lesenswerten Beitrag "Sexuelle Dienstleistungen/Prostitutionstätigkeiten – wo erlaubt, wo verboten?" auf folgende Aussage, ich zitiere:


    "In den folgenden sieben Bundesländern ist die Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten nach dem Wortlaut der geltenden "Corona-Verordnungen" nicht ausdrücklich verboten und damit nach hier vertretener Ansicht erlaubt. Dies sind die folgenden Länder:

    Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen."


    Nun wirft diese Aussage natürlich die eine oder andere Frage bei mir auf: Wenn die Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten nicht ausdrücklich verboten ist, im Umkehrschluss also erlaubt ist, warum sollte es dann weniger riskant sein sich in einer privaten Wohnung mit Corona anzustecken als wie in einem gut geführtem Haus wie dem EP? Andersrum wird doch erst ein Schuh daraus: Durch den hohen Hygienestandart und einem ausgereiften Hygienekonzept des EP ist es doch dort viel unwahrscheinlicher sich mit dem Virus zu infizieren als in einer privaten Wohnung, mal abgesehen davon dass die Frauen im EP auch wesentlich sicherer ihrer Arbeit nachgehen können. Und was ich mich auch noch frage, ist der EP eigentlich nicht gleichzusetzen mit einem privaten Vermieter? Die Frauen hier haben sich ja nur eingemietet und arbeiten alle auf eigene Rechnung, oder liege ich da falsch?


    Hier noch der Link zum kompletten Beitrag auf anwalt.de:


    https://www.anwalt.de/rechtsti…usKYKTcNWOmy_bZtRlZezTgkE



    Der beste Weg um glücklich zu sein ist Glück an andere weiterzugeben.
    :thumbup: :thumbup: :thumbup:

  • Ist schon ewig bekannt dass in BW nur Betriebe/ Stätten schließen müssen.
    Besucht sie dich oder läuft es wie auch immer privat ab sollte es m.M nach keine Probleme geben.
    Ausnahme sind Karlsruhe und Stuttgart die es komplett verboten haben, hier gilt im Zweifel die Verordnung der jeweiligen Stadt sofern sie eine hat...


    Anstecken kann man sich überall hier schützt ein der EP oder sonst ein Haus auch nicht.
    Der Unterschied liegt darin dass man die Chance hätte es nachverfolgen.
    Privat weiß in jedem Fall niemand wer wann wo war, macht man es offiziell kann man die Ketten gezielt suchen und unterbrechen.
    Natürlich vorausgesetzt es werden die korrekten Daten angegeben...
    Sinnvollerweise müsste man privat verbieten und nur Betriebe erlauben das hier eher davon ausgegangen werden kann dass die Vorschriften eingehalten werden.


    aber egal was rede ich....
    weder macht es ein Unterschied nach ändert sich etwas.
    Alle Öffnungen wurden mehr oder weniger auf Druck durchgebracht, wer ernsthaft noch glaubt hier steckt Sinn dahinter hat sie nicht mehr alle.
    Hier geht’s um Prinzip quasi eine Hexenjagd, mit der Realität hat das alles nichts mehr zu tun.

    Bleibe im Verborgenen derjenige der du bist und bereichere uns mit deinen Erlebnissen in der Realität des EP!

    (Astro Januar 2020)


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