Beim durchstöbern auf anwalt.de stieß ich in dem wirklich lesenswerten Beitrag "Sexuelle Dienstleistungen/Prostitutionstätigkeiten – wo erlaubt, wo verboten?" auf folgende Aussage, ich zitiere:
"In den folgenden sieben Bundesländern ist die Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten nach dem Wortlaut der geltenden "Corona-Verordnungen" nicht ausdrücklich verboten und damit nach hier vertretener Ansicht erlaubt. Dies sind die folgenden Länder:
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen."
Nun wirft diese Aussage natürlich die eine oder andere Frage bei mir auf: Wenn die Erbringung sexueller Dienstleistungen außerhalb von Prostitutionsstätten nicht ausdrücklich verboten ist, im Umkehrschluss also erlaubt ist, warum sollte es dann weniger riskant sein sich in einer privaten Wohnung mit Corona anzustecken als wie in einem gut geführtem Haus wie dem EP? Andersrum wird doch erst ein Schuh daraus: Durch den hohen Hygienestandart und einem ausgereiften Hygienekonzept des EP ist es doch dort viel unwahrscheinlicher sich mit dem Virus zu infizieren als in einer privaten Wohnung, mal abgesehen davon dass die Frauen im EP auch wesentlich sicherer ihrer Arbeit nachgehen können. Und was ich mich auch noch frage, ist der EP eigentlich nicht gleichzusetzen mit einem privaten Vermieter? Die Frauen hier haben sich ja nur eingemietet und arbeiten alle auf eigene Rechnung, oder liege ich da falsch?
Hier noch der Link zum kompletten Beitrag auf anwalt.de:
https://www.anwalt.de/rechtsti…usKYKTcNWOmy_bZtRlZezTgkE